Kosten der KJP-Ausbildung
Welche Leistungen sind in den Kosten der KJP-Ausbildung enthalten?
Vollzeitausbildung
In der Ausbildungsgrundgebühr der API Potsdam für die Vollzeitausbildung über drei Jahre sind die folgenden Leistungen enthalten:
- 600 h Theorieausbildung,
- 120 h Selbsterfahrung,
- Einführungsworkshop "Diagnostik",
- Verwaltungskosten & Anmeldegebühren,
- Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung bzw. eines Zertifikates.
Selbstverständlich fallen für unser Bewerbungsverfahren oder individuell in Anspruch genommene Beratungsgespräche zur Entscheidungsfindung bezüglich der Ausbildungsplatzwahl keine gesonderten Gebühren an.
Die Gesamtgrundgebühr bei Absolvierung der Vollzeitausbildung beträgt 15.840 €.
Die Gebühren werden monatlich gestaffelt in Höhe von 440 € über drei Jahre fällig.
Teilzeitausbildung
Ab dem Beginn des 4. Ausbildungsjahres werden Verwaltungsgebühren erhoben (im 4. und 5. Jahr 30 € monatlich bzw. ab dem 6. Jahr 40 € monatlich).
Damit erhöht sich entsprechend die Gesamtgrundgebühr in Abhängigkeit von der Ausbildungsdauer. Die Verwaltungsgebühren werden ebenfalls monatlich eingezogen.
Wie hoch ist die Vergütung der KJP-Ausbildungstherapien?
Die Ausbildungstherapien an der Ausbildungsambulanz der API und/oder an kooperierenden Lehrambulanzen oder Lehrpraxen werden mit einem Anteil von mind. 50 % der Vergütung, die die Ausbildungsstätte von den Krankenkassen für diese Behandlungen erhält, honoriert.
Dieser Anteil setzt sich aus dem unmittelbar an die Ausbildungsteilnehmer*innen zu entrichtenden Honoraranteil, den von der Ausbildungsstätte übernommenen Kosten für die gesamte Gruppensupervision (mindestens 100 Stunden), die gesamte Einzelsupervision (mindestens 50 Stunden) und therapeutenbezogene Einzelsupervision (zwei Stunden) sowie für den Einführungsworkshop "Praktische Ausbildung" und den von der Ausbildungsstätte übernommenen Kosten für die Durchsicht, Abstimmung und Anerkennung der Dokumentationen im Rahmen der Fallbehandlung sowie der sechs ausführlich dokumentierten Fallbehandlungen und den von der Ausbildungsstätte übernommenen Prüfungskosten (Teilnahme an Prüfungsvorbereitungsseminaren und mündliche Abschlussprüfung) zusammen.
Derzeit wird in Abhängigkeit von der Zahl der geleisteten Therapiestunden ein Honorar zwischen 43 € und 55 € je Therapiestunde vergütet (Stand Januar 2024). Die Ausbildungsteilnehmer*innen können zwischen 25.910 € (für 600 Behandlungsstunden bei weniger als 10 Therapiestunden pro Woche) und 44.420 € (für 800 Behandlungsstunden bei mindestens 10 Therapiestunden pro Woche) erzielen.
Bei dieser Kalkulation sind die möglichen Einnahmen während der Praktischen Tätigkeit 1 und 2 nicht berücksichtigt. Die Einnahmenseite erhöht sich auf 59.420 €, würde man die Praktische Tätigkeit 2 in Vollzeit (4 Tage/Woche, Vergütung 500 €/Monat) an der Ausbildungsambulanz der API absolvieren sowie für die Praktische Tätigkeit 1 über 12 Monate an einer nach § 2 Abs. 2 Ziff. 1 KJPsychTh-APrV gewählten Klinik tätig werden (Mindestgehalt 1.000 €/Monat nach Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz § 27).