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Kosten der KJP-Ausbildung


Kosten KJP-Ausbildung | API Potsdam

Welche Leistungen sind in den Kosten der KJP-Ausbildung enthalten?

Vollzeitausbildung

In der Ausbildungsgrundgebühr der API Potsdam für die Voll­zeit­aus­bildung über drei Jahre sind die fol­gen­den Leistungen enthalten:

  • 600 h Theorieausbildung,
  • 120 h Selbsterfahrung,
  • Einführungsworkshop "Diagnostik",
  • Verwaltungskosten & Anmeldegebühren,
  • Ausstellung einer Teil­nah­me­be­schei­ni­gung bzw. eines Zertifikates.

Selbstverständlich fallen für unser Be­wer­bungs­ver­fahren oder individuell in An­spruch genommene Be­ra­tungs­ge­spräche zur Entscheidungsfindung be­züg­lich der Aus­bil­dungs­platz­wahl keine gesonderten Ge­büh­ren an.

Die Gesamtgrundgebühr bei Absolvierung der Vollzeitaus­bildung beträgt 15.840 €.

Die Gebühren werden monatlich gestaffelt in Höhe von 440 € über drei Jahre fällig.


Teilzeitausbildung

Ab dem Beginn des 4. Ausbildungsjahres wer­den Verwaltungsgebühren erhoben (im 4. und 5. Jahr 30 € monatlich bzw. ab dem 6. Jahr 40 € mo­nat­lich).

Damit erhöht sich entsprechend die Ge­samt­grund­ge­bühr in Abhängigkeit von der Aus­bil­dungs­dauer. Die Verwaltungsgebühren wer­den ebenfalls mo­nat­lich eingezogen.

Wie hoch ist die Vergütung der KJP-Ausbildungstherapien?

Die Ausbildungstherapien an der Aus­bil­dungs­am­bu­lanz der API und/oder an ko­ope­rie­ren­den Lehrambulanzen oder Lehrpraxen werden mit einem Anteil von mind. 50 % der Vergütung, die die Ausbildungsstätte von den Kran­ken­kassen für diese Behandlungen erhält, honoriert.

Dieser Anteil setzt sich aus dem unmittelbar an die Aus­bil­dungs­teil­nehmer*innen zu ent­rich­ten­den Honorar­anteil, den von der Ausbildungs­stätte übernommenen Kosten für die gesamte Gruppen­supervision (mindestens 100 Stunden), die gesamte Einzel­supervision (mindestens 50 Stunden) und therapeuten­bezogene Einzel­supervision (zwei Stunden) sowie für den Einführungs­workshop "Praktische Ausbildung" und den von der Ausbildungsstätte über­nom­menen Kosten für die Durchsicht, Abstimmung und Anerkennung der Do­ku­men­ta­tio­nen im Rahmen der Fallbehandlung sowie der sechs ausführlich do­ku­men­tier­ten Fall­be­hand­lun­gen und den von der Ausbildungsstätte übernommenen Prüfungskosten (Teilnahme an Prüfungsvorbereitungsseminaren und mündliche Abschlussprüfung) zusammen.

Derzeit wird in Abhängig­keit von der Zahl der geleisteten Therapie­stunden ein Honorar zwischen 43 € und 55 € je Therapie­stunde vergütet (Stand Januar 2024). Die Ausbildungs­teilnehmer*innen können zwischen 25.910 € (für 600 Behandlungs­stunden bei weniger als 10 Therapie­stunden pro Woche) und 44.420 € (für 800 Behandlungs­stunden bei mindestens 10 Therapie­stunden pro Woche) erzielen.

Bei dieser Kalku­lation sind die möglichen Einnahmen während der Prak­ti­schen Tätigkeit 1 und 2 nicht be­rück­sich­tigt. Die Ein­nah­men­seite erhöht sich auf 59.420 €, würde man die Prak­ti­sche Tätigkeit 2 in Vollzeit (4 Tage/Woche, Vergütung 500 €/Monat) an der Aus­bil­dungs­am­bu­lanz der API ab­sol­vie­ren sowie für die Praktische Tätigkeit 1 über 12 Monate an einer nach § 2 Abs. 2 Ziff. 1 KJPsychTh-APrV gewählten Klinik tätig werden (Mindest­ge­halt 1.000 €/Monat nach Psycho­thera­peuten­ausbildungsreform­gesetz § 27).