Die Ausbildungstherapien an der Ausbildungsambulanz der API und/oder an kooperierenden Lehrambulanzen oder Lehrpraxen werden mit einem Anteil von mind. 40 % der Vergütung, die die Ausbildungsstätte von den Krankenkassen für diese Behandlungen erhält, honoriert.
Dieser Anteil setzt sich aus dem unmittelbar an die Ausbildungsteilnehmer*innen zu entrichtenden Honoraranteil, den von der Ausbildungsstätte übernommenen Kosten für mindestens 50 Stunden Einzelsupervision sowie den von der Ausbildungsstätte übernommenen Kosten für die Durchsicht und Abstimmung der Dokumentationen im Rahmen der Fallbehandlung sowie der sechs ausführlich dokumentierten Fallbehandlungen zusammen.
Derzeit beträgt die Erstattung bei einer in Vollzeit durchgeführten Praktischen Ausbildung 48 %, bei einer in Teilzeit durchgeführten Praktischen Ausbildung 45 % der Krankenkassenvergütung (Stand: Mai 2021). Die Ausbildungsteilnehmer*innen können somit zwischen ca. 27.000 € (für 600 h Behandlungsstunden) und 38.400 € (für 800 Behandlungsstunden) Einnahmen erzielen.
Bei dieser Kalkulation sind die möglichen Einnahmen während der Praktischen Tätigkeit 1 und 2 nicht berücksichtigt. Die Einnahmenseite erhöht sich auf 52.200 €, würde man die Praktische Tätigkeit 2 in Vollzeit (4 Tage/Woche, Vergütung 300 €/Monat) an der Ausbildungsambulanz der API absolvieren sowie für die Praktische Tätigkeit 1 über 12 Monate an einer nach § 2 Abs. 2 Ziff. 1 KJPsychTh-APrV gewählten Klinik tätig werden (Mindestgehalt 1.000 €/Monat nach Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz § 27).