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Kosten der PP-Ausbildung


Welche Leistungen sind in den Kosten der PP-Ausbildung enthalten?

2 Jahre berufsbegleitend

Die monatliche Ausbildungs­gebühr in Höhe von 300 € wird über 24 Monate fällig (gesamt: 7.200 €). API-Absol­vent*innen zah­len eine reduzierte Gebühr von insgesamt 6.360 €.

In der Ausbildungsgrundgebühr für die be­rufs­be­glei­ten­de PP-Aus­bil­dung über zwei Jahre an der API in Potsdam sind die folgenden Leistungen enthalten:

  • mind. 200 Stunden Theorieausbildung (Vor­le­sun­gen, Seminare und prak­tische Übungen),
  • anteilig die Durchsicht und Abstimmung von 6 aus­führ­lich dokumentierten Fall­be­hand­lun­gen durch Supervisor*innen,
  • Verwaltungskosten für die ersten zwei Aus­bil­dungs­jahre,
  • anteilig die Kosten der mündlichen Staatsprüfung
  • Ausbildungsunterlagen,
  • Fortbildungsbescheinigungen und
  • Zertifizierung.

Ab dem Beginn des 3. Ausbildungsjahres werden Verwaltungsgebühren er­ho­ben (im 3. Jahr 30 € monatlich bzw. ab dem 4. Jahr 40 € monatlich). 

Darüber hinaus entstehen Ihnen keine weiteren Kosten. Selbstverständlich fallen für unser Be­wer­bungs­ver­fahren oder individuell in An­spruch genommene Be­ra­tungs­ge­spräche zur Entscheidungsfindung be­züg­lich der Aus­bil­dungs­platz­wahl keine gesonderten Ge­büh­ren an.

Wie hoch ist die Vergütung während der PP-Ausbildung?

Während Ihrer PP-Ausbildung besteht die Mög­lich­keit, Kranken­be­hand­lun­gen an der Aus­bil­dungs­am­bu­lanz oder in einer koope­rie­ren­den Lehr­am­bu­lanz oder Lehrpraxis zu absolvieren.

  • Honorar von ca. 43 € pro Be­hand­lungs­stunde
  • mind. 200 Stunden Krankenbehandlung
  • Kosten für mind. 50 Stunden Supervision sowie anteilig für die Durchsicht und Abstimmung von 6 ausführlichen Falldarstellungen durch den oder die Supervisor*in und anteilig für die mündliche Staatsprüfung werden durch geleistete Kran­ken­be­hand­lungen, die die Ausbildungsstätte mit den Krankenkassen ab­rech­net, gedeckt.